Mandanteninformationen

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Gebührenpolitik

 

 

Grundlage der Honorarberechnung ist die Steuerberatergebührenverordnung.

Es ist möglich nach Zeitaufwand, nach den so genannten Gegenstandswerten oder pauschal abzurechnen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Abrechnung innerhalb der Gebührenspanne der Verordnung bewegt.

 

Was ist ein faires Honorar?

Ein faires Honorar zeichnet sich dadurch aus, dass beide Vertragspartner mit der Entscheidung für diese Investition gut leben können.

Honorargrundsätze:

  1. Grundsatz: Der Mandant kann sich das ihm passende Gebührenmodell aussuchen.
  2. Grundsatz: Das Honorar für Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung setzt im ersten Drittel der Gebührenverordnung an und erhöht sich bei Besonderheiten und Wünschen
  3. Grundsatz: Die Erteilung einer Einzugsermächtigung wird mit 1,0 % skontiert
  4. Grundsatz: Auslagenersatz (Porto, Telefon, Software etc.) wird nicht mit jeder Rechnung erhoben und ist gestaffelt nach Honorarvolumen.

 

 

 Nähere Erläuterungen zur Honorarpolitik finden Sie ab dem 01.01.2011 unter der Sozietätshomepage www.steuerberaterberlin.info

  

 

Steuerberater Reinhard Schinkel | Köpenicker Straße 325 | 12555 Berlin | Telefon: +49 (0)30 60989685

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