Mandanteninformationen

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Gebührenpolitik

 

 

Grundlage der Honorarberechnung ist die Steuerberatergebührenverordnung.

Es ist möglich nach Zeitaufwand, nach den so genannten Gegenstandswerten oder pauschal abzurechnen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Abrechnung innerhalb der Gebührenspanne der Verordnung bewegt.

 

Was ist ein faires Honorar?

Ein faires Honorar zeichnet sich dadurch aus, dass beide Vertragspartner mit der Entscheidung für diese Investition gut leben können.

Honorargrundsätze:

  1. Grundsatz: Der Mandant kann sich das ihm passende Gebührenmodell aussuchen.
  2. Grundsatz: Das Honorar für Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung setzt im ersten Drittel der Gebührenverordnung an und erhöht sich bei Besonderheiten und Wünschen
  3. Grundsatz: Die Erteilung einer Einzugsermächtigung wird mit 2,5 % skontiert
  4. Grundsatz: Auslagenersatz (Porto, Telefon, Software etc.) wird nicht mit jeder Rechnung erhoben und ist gestaffelt nach Honorarvolumen.

 

 

 

 

Ihre Investitionen im Überblick:

 

Honorar Lohn

 

Basispaket

11,50 € pro Arbeitnehmer, 11 € pro erstmaliger Einrichtung je Arbeitnehmer

7,50 € pro angeforderter Bescheinigung (unterjährige Bescheinigungen wie Zusatzblatt, Krankengeldantrag, Arbeitsbescheinigung)

 

Komfortpaket

13,50 € pro Arbeitnehmer, Bescheinigung inklusive

 

De Luxe Paket

15,50 € pro Arbeitnehmer, Bescheinigung inklusive, Versand an Arbeitnehmer inklusive

 

Baulohn

Für Baulohn wird pro Arbeitnehmer 3 € zusätzlich zu den oben angegebenen Paketen berechnet.

 

Was erhalten Sie für Ihre Investitionen:

 

  • termingerechte Abwicklung Ihrer sozial- und steuerrechtlichen Verpflichtungen
  • Auswertungen in von Ihnen gewählten Umfang (wenn gewünscht mit Überweisungsträger)
  • ständige Überwachung der sozial- und steuerrechtlichen Rechtssprechung, so dass 
  • Probleme erkannt werden, bevor sie entstehen

 

 

Finanzbuchhaltung:

 

Basispaket

Standardauswertungen (Summen-Saldenliste, betriebswirtschaftliche Auswertung), Mandant übergibt die Unterlagen geordnet im Ordner, Besprechung im Oktober / November des Jahres über die zu erwartende steuerliche Belastung und Handlungsempfehlungen

 

Komfortpaket

Zusätzlich zum Basispaket:

Branchenvergleich (so sehen Sie Ihr Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz) und Offen Posten Buchhaltung (wenn erwünscht),

 

De Luxe Paket

Zusätzlich zum Komfortpaket:

Controllingreport, unterjährige Inklusivberatung bei Investitionsentscheidungen etc)

 

Beispiel für Pauschalabrechnung nach Buchungssatz

 

Basispaket  0,95 € je Buchungssatz

Komfortpaket  1,15 € je Buchungssatz

De Luxe Paket 1,40 € je Buchungssatz

Mindesthonorar ist für eine monatliche Buchhaltung 35 €, bei quartalsweiser Abgabe 95 € für drei Monate. 

Übrigens gibt es für Existenzgründer auf deren Bedürfnisse zugeschnittene preiswerte Sorglospakete in den ersten zwei Jahren. Interesse?

 

Die Abrechnung nach der Gebührenverordnung (umsatzabhängig) beginnt bei 3/10 (Einnahme-Überschussrechner bzw. Kleinunternehmer). Je nach Umfang der Auswertungen und Besonderheiten der Firma wird eine Staffelung der Gebühren vorgenommen.

 

Steuerberater Reinhard Schinkel | Köpenicker Straße 325 | 12555 Berlin | Telefon: +49 (0)30 60989685

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