Hier finden sie monatlich neu aktuelle Informationen zur aktuellen Rechtsprechung, Tipps und Hinweise.
Vor einem Wechsel des Steuerberaters scheuen viele Mandanten instinktiv zurück.
Das ist verständlich.
Kein anderer Geschäftspartner wird soviel Details – auch private - wissen wie Ihr steuerlicher Berater. Das bringt die Arbeitsphäre so mit sich.
Gründe für einen Wechsel können so vielfältig wie das Leben sein.
Wünschenswert wäre es natürlich die bestehenden Probleme in einem Gespräch zu klären.
Doch manchmal ist das ein Gespräch einfach nicht mehr möglich, oder es würde (wenn schon mehrere Gespräche geführt wurden) nichts ändern.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Dokumente zum Download, die Ihnen helfen sollen, einen Beraterwechsel problemloser zu vollziehen.
Faq's
- Im Normalfall ist ein Wechsel jederzeit möglich. Wenn eine Zusammenarbeit zwischen Mandant und Altberater noch möglich ist, sollte der Wechsel jedoch immer zum Geschäftsjahresende erfolgen. So ist der Aufwand am geringsten.
- Ein Steuerberatungsvertrag gehört zu Verträgen mit Vertrauensstellung (BGB). Das bedeutet, es handelt sich um die Erbringung höherer Dienste, die im Rahmen einer Vertrauensstellung übertragen werden. Nach der gesetzlichen Regelung des § 627 BGB kann ein solcher Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung sowohl von dem Mandanten als auch vom Steuerberater ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kündigungsgrund gekündigt werden.
- Auch nach dem Wechsel ist der Berater zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass plötzlich durch ihren alten Berater aus dem Nähkästchen geplaudert wird.
- Der Transfer der Buchhaltungs- und Lohndaten sind über Softwareschnittstellen in der Regel problemlos möglich. Ihr neuer Berater kann also auf die "Alt"-Buchhaltung aufsetzen.
Steuerberater Reinhard Schinkel | Köpenicker Straße 325 | 12555 Berlin | Telefon: +49 (0)30 60989685